Ironhide
13.12.2011, 04:12
Hängt das mal bei euch in der Firma aus, am besten noch mit ner Unterschrift vom Chef (wenn er denn mitspielt xD) und nem Breifpapier wo die Firmandaten draufstehen xD
Aktuelle Mitteilung an alle Mitarbeiter
Anhang zur Arbeitsordnung und zum Tarifvertrag. (Arebeitsbefreiung in bestimmten Fällen)
Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren Ihren Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können sie nichts mehr tun und jemand anders kann genau so gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei dafür vorrausgesetzt Sie sind mit Ihrer arbeit fertig.
Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit Verständnis rechnen, wenn
Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft für Sie einstellen können
Sie spätestens bis 8:00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können
Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, dass sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlstunden vom Lohn abgezogen.
Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben sie so eingestellt wie sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn sie 25 oder gar 50 Jahre mit demselben Menschen verheiratet sind, seien sie froh, wenn sie zur Arbeit gehen können.
Geburtstag
Das sie geboren wurden, ist sicher nicht ihr verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon ihren Spaß
Aktuelle Mitteilung an alle Mitarbeiter
Anhang zur Arbeitsordnung und zum Tarifvertrag. (Arebeitsbefreiung in bestimmten Fällen)
Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren Ihren Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können sie nichts mehr tun und jemand anders kann genau so gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei dafür vorrausgesetzt Sie sind mit Ihrer arbeit fertig.
Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit Verständnis rechnen, wenn
Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft für Sie einstellen können
Sie spätestens bis 8:00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können
Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, dass sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlstunden vom Lohn abgezogen.
Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben sie so eingestellt wie sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn sie 25 oder gar 50 Jahre mit demselben Menschen verheiratet sind, seien sie froh, wenn sie zur Arbeit gehen können.
Geburtstag
Das sie geboren wurden, ist sicher nicht ihr verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon ihren Spaß